Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragter
Die gesetzlichen Anforderungen an die IT Sicherheit seitens des Gesetzgebers sind hoch. Dabei existieren nicht nur zahlreiche Gesetzestexte, die sich...
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Volker Bentz : 17.10.2024 15:49:41
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert Unternehmen nicht nur dazu auf, personenbezogene Daten zu schützen, sondern stellt auch indirekte Anforderungen an die IT-Sicherheit. Ohne solide Sicherheitsmaßnahmen kann der Datenschutz in einem Unternehmen kaum gewährleistet werden. Um DSGVO-konform zu agieren, müssen Sie deshalb sowohl Datenschutz- als auch IT-Sicherheitsaspekte berücksichtigen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche gesetzlichen Grundlagen der DSGVO den engen Zusammenhang zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit verdeutlichen.
Inhaltsverzeichnis
Die DSGVO schreibt in mehreren Artikeln vor, dass Unternehmen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen müssen. Besonders relevant ist Artikel 24, der Unternehmen zur Einführung solcher Maßnahmen verpflichtet und den Nachweis ihrer Wirksamkeit von der Aufsichtsbehörde fordert. Dies führt dazu, dass ein umfassendes Datenschutzkonzept nicht ohne eine solide IT-Sicherheitsstrategie funktionieren kann.
Ferner ist laut Artikel 32 (Thema Datensicherheit) die Auswahl der Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, der Umstände und Zweck der Datenverarbeitung zu treffen. Weiterhin sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikoschwere zu beachten.
In Artikel 32 der DSGVO wird besonders auf das Thema Datensicherheit eingegangen. Unternehmen müssen Maßnahmen wählen, die ein angemessenes Schutzniveau sicherstellen – unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der verarbeiteten Daten sowie des Stands der Technik. Dazu zählen die Verschlüsselung personenbezogener Daten, aber auch die regelmäßige Bewertung von Risiken und Eintrittswahrscheinlichkeiten.
Beispielsweise müssen Unternehmen sicherstellen, dass E-Mails nur verschlüsselt übertragen werden, um den Schutz von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Ein IT-Sicherheitscheck kann helfen, diese Sicherheitsvorgaben systematisch zu überprüfen und potenzielle Schwachstellen zu identifizieren.
Ein häufig übersehener Punkt in Artikel 24 der DSGVO ist die enge Verbindung von IT-Sicherheit und Datenschutz. Ohne eine sichere IT-Infrastruktur lassen sich technische und organisatorische Maßnahmen nur schwer umsetzen. File-Server, die mit sicheren Passwörtern und einem ausgeklügelten Rechte-Management geschützt sind, sind ein klassisches Beispiel dafür, wie Datenschutz durch IT-Sicherheitslösungen sichergestellt wird.
Eine zentrale Maßnahme zur Einhaltung der DSGVO ist die Verschlüsselung personenbezogener Daten. Die Verordnung fordert nicht nur die Verschlüsselung, sondern auch die Pseudonymisierung von Daten, um deren Missbrauch zu verhindern. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfordert technisches Fachwissen, weshalb ein IT-Sicherheitscheck Ihnen helfen kann, sicherzustellen, dass Sie diese Anforderungen DSGVO-konform erfüllen.
Gemäß Artikel 32 müssen Unternehmen eine umfassende Risikobewertung durchführen, um potenzielle Bedrohungen für personenbezogene Daten zu identifizieren. Dies erfordert Zeit und Know-how, kann jedoch durch einen professionellen IT-Sicherheitscheck erheblich erleichtert werden. Der IT-Sicherheitscheck liefert eine detaillierte Analyse Ihrer aktuellen IT-Sicherheitsmaßnahmen und gibt Ihnen wertvolle Hinweise zur Einhaltung der DSGVO.
Ohne eine starke IT-Sicherheitsstrategie ist es nahezu unmöglich, die Anforderungen der DSGVO vollständig zu erfüllen. Maßnahmen wie Verschlüsselung, Identitätsmanagement und Risikobewertungen sind essenziell, um Datenschutzvorgaben umzusetzen. Ein umfassender IT-Sicherheitscheck kann Ihnen helfen, potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und sicherzustellen, dass Ihre IT-Systeme den Anforderungen der DSGVO entsprechen. So schützen Sie nicht nur Ihre Daten, sondern vermeiden auch hohe Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes.
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Rechtlicher Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung für Ihr Unternehmen dar, auf die Sie sich bei der Einhaltung der Datenschutz Grundverordnung stützen können. Diese Tippsammlung soll Ihnen vielmehr eine Vorstellung davon geben, was auf Sie zukommt. Bei Beratungsbedarf über Ihre Auslegung dieser Informationen oder über deren Richtigkeit und Vollständigkeit empfehlen wir, einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sie dürfen sich demnach auf dieses Dokument weder als Rechtsberatung stützen noch als Empfehlung für eine bestimmte Auslegung geltenden Rechts.
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