Was ist die NIS-2 Richtlinie?
Seit Januar 2023 gilt in der Europäischen Union die NIS 2 Richtlinie. Diese ist der erste Schritt in einem Prozess, der allgemein zu mehr...
Vor fast einem Jahr trat die zweite EU-Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (NIS-2) in Kraft. Diese bahnbrechende Regelung hat das Ziel, die Cybersicherheit in Europa zu stärken und die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Anwendungsbereiche, Risikomanagementmaßnahmen, verpflichtende Maßnahmen und Meldepflichten gemäß NIS-2.
1. Unternehmen mit signifikanter Größe
NIS-2 zielt auf Unternehmen ab, die eine erhebliche Größe erreicht haben. Dies betrifft Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten und entweder mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro aufweisen.
2. Betroffene Sektoren
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Sektoren Energie, Trinkwasser, Abwasser und Siedlungsabfallentsorgung. Diese Branchen sind essenziell für das tägliche Leben und müssen besonders robust gegenüber Cyberbedrohungen sein.
Minimierung von Auswirkungen
Unternehmen sind verpflichtet, die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten. Dies erfordert wirksame technische und organisatorische Maßnahmen, um eine schnelle Reaktion und Wiederherstellung zu gewährleisten.
Zudem müssen die Risikomanagementmaßnahmen die Risikofaktoren wie Unternehmensgröße, Umsetzungskosten, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere von Sicherheitsvorfällen berücksichtigen.
Verpflichtende Maßnahmen (Europa & International)
Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte
Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
Aufrechterhaltung des Betriebs
Sicherheit der Lieferkette
Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb und Entwicklung
Bewertung der Wirksamkeit
Cyberhygiene und Schulungen
Kryptografie und Verschlüsselung
Sicherheit des Personals und Zugriffskontrolle
Multi-Faktor-Authentifizierung
Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen:
Die ab dem 17. Oktober 2024 wirksam werdende NIS-2-Richtlinie hat somit einen klaren Fahrplan für die Cybersicherheit vorgegeben, um Europas digitale Infrastruktur zu schützen. Unternehmen sollten diese Maßnahmen nicht nur als Pflicht sehen, sondern als Investition in ihre Resilienz gegenüber zunehmenden Cyberbedrohungen.
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